Auch minderjährige Kinder sind von der elektronischen Reisegenehmigung für Kanada betroffen, sofern sie einen Reisepass auf ihren Namen besitzen. Sie können keinen Antrag auf den Reisepass ihrer Eltern stellen. Die kanadische Regierung macht keinen Unterschied zwischen einem Erwachsenen und einem Kind, insbesondere nicht bei den Konsulatsgebühren, die unverändert bleiben.